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G.2 Registratur-Daten über Domaininhaber

In Deutschland ist es so, dass die unter der Top-Level-Domain .de registrierten Second-Level-Domains (wie z.B. fafust.de) in einem zentralen Register eingetragen sind, das vom DENIC (Deutsches Network Information Center) verwaltet wird. Erinnern wir uns kurz an das eingangs erwähnte Domain Name System. Möchte ein Computer zu einer de-Domain eine Verbindung aufbauen, muss er zunächst dessen IP-Adresse in Erfahrung bringen. Die oberste Instanz dieser Informationen befindet sich beim DENIC, das weiss, welcher Namensserver zuständig ist.

Beim DENIC werden darüber hinaus aber auch noch weitere Daten gespeichert, die für einen geregelten Ablauf notwendig sind. So gibt es dort Informationen zum Domaininhaber, zum administrativen Ansprechpartner und zum technischen Ansprechpartner. Diese Informationen kann man über die Internetseite der DENIC abfragen:

Nachdem man durch Klicken auf "Abfrage starten" die Anfrage ausgelöst hat, kommt ein Zwischenfenster, in dem man, wenn man eine existierende Domain abgefragt hat, auf die Nutzungsbedingungen aufmerksam gemacht wird und diese mit Klicken auf den Button "AKZEPTIEREN" bestätigen muss. Im nächsten Schritt wird einem ein sogenanntes Captcha (Completely Automated Public Turing test to tell Computers and Humans Apart) angezeigt, dessen Ziffern und Buchstaben man erkennen und richtig in ein Eingabefeld eingeben muss. Damit will das DENIC vermeiden, dass seine Datenbanken durch computergesteuerte vollautomatisierte Anfragen ausgelesen werden.

Teilweise sind die Ziffern und Buchstaben extrem schlecht zu lesen. Wenn man es erfolgreich geschafft hat, werden einem die in der Datenbank hinterlegten Registrierungsdaten angezeigt. In seinen Domainrichtlinien beschreibt das DENIC die Funktionen des Domaininhaber, des administrativen und des technischen Ansprechpartners wie folgt:

Der Domaininhaber ist der Vertragspartner DENICs und damit der an der Domain materiell Berechtigte. Mitinhaberschaft ist zulässig. Sofern es sich bei dem Domaininhaber oder einem Mitinhaber nicht um eine natürliche Person handelt, ist die vollständige Firma (mit Rechtsformzusatz) anzugeben. Im übrigen muss die Straßenanschrift des Domaininhabers, bei Mitinhaberschaft wenigstens eines Mitinhabers, mitgeteilt werden, wobei die Angabe einer Postfachadresse nicht genügt.

Der administrative Ansprechpartner (Admin-c) ist die vom Domaininhaber benannte natürliche Person, die als sein Bevollmächtigter berechtigt und gegenüber DENIC auch verpflichtet ist, sämtliche die Domain betreffenden Angelegenheiten verbindlich zu entscheiden. Für jede Domain kann nur ein Admin-c benannt werden. Sofern der Domaininhaber oder ein Mitinhaber eine natürliche Person ist, steht es ihm frei, selbst die Funktion des Admin-c zu übernehmen. Mitzuteilen sind Name, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse des Admin-c. Hat der Domaininhaber seinen Sitz nicht in Deutschland, ist der Admin-c zugleich dessen Zustellungsbevollmächtigter i. S. v. § 184 der Zivilprozessordnung, § 132 der Strafprozessordnung, § 56 Absatz 3 der Verwaltungsgerichtsordnung sowie § 15 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und der entsprechenden Vorschriften der Verwaltungsverfahrensgesetze der Länder; er muss in diesem Falle seinerseits in Deutschland ansässig sein und mit seiner Straßenanschrift angegeben werden.

Der technische Ansprechpartner (Tech-c) betreut die Domain in technischer Hinsicht. Er kann eine namentlich benannte natürliche Person oder eine abstrakt bezeichnete Personengruppe (sog. role-account, z. B. „DENIC-Hostmaster“) sein. Für den Tech-c sind Name, Anschrift, Telefon- und Telefaxnummer sowie E-Mail-Adresse anzugeben.

Für andere Top-Level-Domains gibt es entsprechend andere Registrierungsstellen, bei denen auch die vorgenannten WHOIS-Abfragen durchgeführt werden können. Darüberhinaus gibt es noch einige Anbieter, die diese Anfragen bündeln, z.B.

Teilweise werden Anonymisierungsdienste eingesetzt, um Domains zu registrieren. Berücksichtigt man, dass der Firmenname und damit auch der zugehörige Domainname ein immaterielles Wirtschaftsgut ist, kann man sich ungefähr vorstellen, welche langfristigen Ambitionen der Betreiber der Domain wohl haben dürfte, wenn ihm nicht einmal an dem Domainnamen gelegen ist.

Einen anderen Dienstleister, der darüberhinaus auch noch weitere technische Ermittlungen durchführt, möchte ich im nächsten Kapitel vorstellen.

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